BPOL NRW: "Die nackte Kanone" - Bundespolizei zeigt Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz an
Bundespolizei stellt bei Kontrolle am Dortmunder Hauptbahnhof eine scharfe Schusswaffe sicher
Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz eingeleitet
Am Dienstag (17. Januar 2023) hat die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof eine scharfe Schusswaffe sichergestellt. Ein 31-jähriger Deutscher muss sich nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz verantworten.
Gegen 15:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei fiel ihnen ein 31-Jähriger auf, der sich verdächtig verhielt. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten in seiner Umhängetasche eine scharfe Schusswaffe vom Typ "Tokarev TT-33". Die Waffe war geladen und hatte einen Schalldämpfer aufgesetzt.
Der 31-Jährige wurde vorläufig festgenommen und die Waffe sichergestellt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz ein. Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Umgang mit scharfen Schusswaffen. Der Besitz und das Führen einer scharfen Schusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis ist strafbar. Personen, die solche Waffen besitzen, setzen sich selbst und andere einer großen Gefahr aus.