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Junge Union: Grönemeyer verbietet CDU Nutzung von "Zeit, dass sich was dreht"
CDU darf Song von Herbert Grönemeyer nicht für Wahlkampf verwenden
Die Junge Union darf den Song "Zeit, dass sich was dreht" von Herbert Grönemeyer nicht für ihren Wahlkampf verwenden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die Junge Union hatte den Song ohne Genehmigung von Grönemeyer verwendet. Der Sänger hatte daraufhin Klage eingereicht. Das Gericht gab Grönemeyer Recht und untersagte der Jungen Union die weitere Verwendung des Songs.
Urheberrecht schützt Künstler
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Urheberrecht Künstler vor der unbefugten Nutzung ihrer Werke schütze. Die Junge Union habe das Urheberrecht von Grönemeyer verletzt, indem sie den Song ohne seine Genehmigung verwendet habe. Das Gericht wies darauf hin, dass die Junge Union auch kein Recht auf freie Meinungsäußerung habe, da die Verwendung des Songs nicht zur Verbreitung politischer Ansichten erforderlich sei. Die Junge Union hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.