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Hamburg & Schleswig-Holstein: Etliche US-Bürger in Hamburg wahlberechtigt
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Hamburg & Schleswig-Holstein: Etliche US-Bürger in Hamburg wahlberechtigt

Zahl der Amerikaner in den beiden nördlichsten Bundesländern steigt stetig

Die Zahl der wahlberechtigten US-Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein steigt stetig an. Das ergab eine gemeinsame Erhebung der beiden Bundesländer. Demnach leben in Hamburg derzeit rund 10.000 amerikanische Staatsbürger, von denen etwa 6.000 wahlberechtigt sind.

In Schleswig-Holstein sind es rund 5.000 US-Bürger, von denen etwa 3.000 wahlberechtigt sind. Damit ist die Zahl der wahlberechtigten US-Bürger in den beiden nördlichsten Bundesländern in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Gründe für den Anstieg

Für den Anstieg der Zahl der wahlberechtigten US-Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist die Zahl der Amerikaner, die in den beiden Bundesländern leben, in den vergangenen Jahren gestiegen. Zum anderen haben immer mehr Amerikaner die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und sind dadurch wahlberechtigt geworden.

Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren auch die Wahlgesetze in Deutschland geändert. So wurde unter anderem das Wahlalter für Ausländer auf 16 Jahre gesenkt. Dadurch sind nun auch mehr junge Amerikaner wahlberechtigt.

Bedeutung für die Wahlen

Die steigende Zahl der wahlberechtigten US-Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein könnte sich auf die kommenden Wahlen auswirken. Denn viele Amerikaner haben ein großes Interesse an der Politik in ihrem Heimatland und könnten sich daher an den Wahlen beteiligen.

Insbesondere bei knappen Wahlergebnissen könnten die Stimmen der Amerikaner den Ausschlag geben. Daher ist es wichtig, dass sich die wahlberechtigten US-Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein über die Wahlen informieren und ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigung für US-Bürger in Deutschland

US-Bürger, die in Deutschland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an den Wahlen in ihrem Heimatland teilnehmen. Dazu müssen sie unter anderem mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 30 Tagen in ihrem Wahlbezirk wohnen.

Darüber hinaus müssen sie sich bei der zuständigen US-Botschaft oder einem US-Konsulat registrieren lassen. Die Registrierung muss spätestens 30 Tage vor der Wahl erfolgen.