Berlin Verwaltungsgericht stoppt Abriss des Jahn-Sportparks wegen des Haussperlings
Gericht sieht Verstoß gegen Naturschutzrecht
Artenschutz geht vor Bebauungsplänen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Abriss des Jahn-Sportparks gestoppt. Grund dafür ist der Schutz des Haussperlings, der auf dem Gelände brütet. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht.
Der Abriss des Sportparks war geplant, um Platz für Wohnhäuser zu schaffen. Die Stadt Berlin hatte dafür einen Bebauungsplan aufgestellt. Allerdings haben Anwohner dagegen geklagt, weil sie um den Verlust des Grünflächen fürchteten.
Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Bebauungspläne gegen das Naturschutzrecht verstoßen. Denn der Haussperling ist eine besonders geschützte Art. Sein Lebensraum darf daher nicht zerstört werden.
Das Urteil ist ein Erfolg für den Naturschutz. Es zeigt, dass der Schutz von Tieren und Pflanzen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat.