Berlin: Berliner Verwaltungsgericht stoppt Abriss des Jahn-Sportparks - wegen des Haussperlings
Keine Baugenehmigung für 400 Luxuswohnungen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Abriss des Jahn-Sportparks gestoppt. Der Grund: Der im Park lebende Haussperling steht unter besonderem Schutz. Das Gericht entschied, dass die Baugenehmigung für 400 Luxuswohnungen rechtswidrig ist, da sie den Schutz des Vogels nicht ausreichend berücksichtigt.
Haussperling: Streng geschützte Vogelart
Der Haussperling ist eine streng geschützte Vogelart nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er ist in den letzten Jahren in Deutschland stark zurückgegangen. In Berlin brüten nur noch wenige Paare in geeigneten Nistplätzen.
Der Jahn-Sportpark bietet dem Haussperling einen wichtigen Lebensraum. Der Park ist eine grüne Oase inmitten der dicht besiedelten Stadt. Er bietet den Vögeln Nahrung, Nistplätze und Schutz vor Feinden.
Baugenehmigung rechtswidrig
Die Baugenehmigung für die 400 Luxuswohnungen wurde erteilt, ohne dass der Schutz des Haussperlings angemessen berücksichtigt wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Bauarbeiten den Lebensraum des Vogels zerstören würden.
Das Gericht ordnete an, dass die Bauarbeiten bis auf Weiteres eingestellt werden müssen. Der Bauherr hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben wird.
Erfolg für Naturschützer
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein Erfolg für Naturschützer. Sie zeigt, dass die Gerichte den Schutz von bedrohten Tierarten ernst nehmen.
Der Jahn-Sportpark ist ein wichtiger Lebensraum für den Haussperling. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird dazu beitragen, den Vogel in Berlin zu schützen.